Die Schweiz gehört aufgrund der kulturellen und sprachlichen Nähe zu den beliebtesten Ländern für deutsche Zuwanderer. 140'000 deutsche Staatsangehörige wanderten zwischen 2008 und 2013 in die Schweiz aus. Mehr als die Hälfte, ca. 80'000 Personen, kehrten in diesem Zeitraum wieder zurück. Die Rückkehr ist bisweilen mit Nachteilen verbunden, die bei besserer Kenntnis des Arbeitsrechts hätten vermieden werden können.
Auslandaufenthalte bis zu drei Monaten gelten in Deutschland als Dienstreise. Wenn der Chef einen für den längerfristigen Einsatz aus Deutschland ins Ausland schickt, spricht das deutsche Gesetz hingegen von einer Arbeitnehmerentsendung bzw. entsandten Arbeitnehmern. Wer im Ausland bereits integriert ist, über die notwendigen Bewilligungen verfügt und dort von einer aus Deutschland agierenden Firma eingestellt wird, gilt wiederum als Ortskraft. Mobile Arbeitnehmer verlassen ihr Heimatland auf eigene Faust und werden in der neuen Umgebung eingestellt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, zu welcher Gruppe Sie zählen, kann neben der Recherche im Internet auch ein Gespräch beim Anwalt weiterhelfen.
Für die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland gelten besondere Regeln. Solange die deutsche Zentrale weisungsbefugt bleibt, sollte für den entsandten Arbeitnehmer auch weiter das deutsche Sozialversicherungssystem gelten. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass eine spätere Rückkehr nach Deutschland problemlos und ohne Nachteile etwa bei der Rente und Krankenversicherung verläuft. Wie so oft liegt der Teufel aber im Detail: Manche Branchen sind von diesen Regelungen ausgenommen, nicht immer lässt sich so einfach und klar entscheiden, ob eine Arbeitnehmerentsendung vorliegt. Um auf der sicheren Seite zu bleiben, empfiehlt es sich weitergehende Informationen einzuholen, beispielsweise über die Internetseite www.anwaltarbeitsrecht.com.
Wenn der Arbeitgeber Sie ins Ausland entsenden möchte, sollten Sie einige Dinge vorgängig prüfen. Fallstricke, die man in der Freude auf die Herausforderung im Ausland zur Seite schieben möchte, liegen in allen Bereichen. Wo soll künftig das Einkommen versteuert werden? Was passiert im Fall einer Arbeitslosigkeit? Wer trägt die Umzugskosten und etwaige Mehrkosten des täglichen Lebens im Ausland? Was passiert mit den Ansprüchen an Renten- und Krankenversicherung? Auch wenn Sie das Kleingedruckte nicht mögen - vor einem Einsatz als entsandter Arbeitnehmer empfiehlt sich das Gespräch mit einem Fachanwalt, um Unsicherheiten von vornherein auszuräumen.