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Abwesenheiten stornieren

«Stornieren» ist das Rückgängigmachen eines bewilligten Abwesenheitsantrags.
Voraussetzung ist die vorgängige Einrichtung von genehmigungspflichtigen Abwesenheitsarten durch den Mandant Verantwortlichen und natürlich ein aktives «Erweitertes Abwesenheitsmodul». 

Stornieren muss von Löschen wie folgt abgegrenzt werden:

  1. «Stornieren»: Genehmigungspflichtige Abwesenheitsanträge, die bereits bewilligt wurden, müssen storniert werden.
    • Bewilligte Abwesenheiten müssen von einem Vorgesetzten oder Abwesenheitsverwalter (AV) storniert werden.
    • Bewilligte Abwesenheiten können NICHT von den Mitarbeitern selbst storniert werden.
    • Bewilligte Abwesenheiten können NICHT von Mandant-Verantwortlichen storniert werden.
  2. «Löschen»: Genehmigungspflichtige Abwesenheitsanträge, die noch NICHT bewilligt wurden, können gelöscht werden, und zwar auch von den Mitarbeitern selbst.
    • Nicht genehmigungspflichtige Abwesenheitsanträge müssen gelöscht werden. Die Möglichkeit einer Stornierung gibt es gar nicht.

Vorgehen Abwesenheitsantrag stornieren

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Legende:

  1. Vorgesetzte und Abwesenheitsverwalter (AV) verwalten Abwesenheiten von Mitarbeitern in Ihrem eigenen Benutzerkonto im Fenster «Abwesenheiten» der Erfassungsebene.
  2. Der zu bearbeitende Mitarbeiter muss aus der «Benutzer»-Dropdownliste (oben links) ausgewählt werden.
  3. Klicken Sie in der Abteilung «Anträge (Name Mitarbeiter)» auf «Stornieren».
    • Bewilligte Anträge mit der Option «Stornieren» sind in den Spalten AV und/oder Vorgesetzter mit einem Häkchen gekennzeichnet.