Der Nachweis teilweiser Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall erfolgt vom Arzt i.d.R. in Form eines Arztzeugnisses, in welchem ein vermindertes Arbeitspensum in Prozent oder Stunden festgesetzt wird. Die tägliche Dauer der Abwesenheit muss auf Basis der Informationen im Arztzeugnis dann in timesaver eingetragen werden.
Dabei kommt es jedoch häufig zu einem typischen Fehler. Nämlich immer dann, wenn erstens die betroffenen Mitarbeitenden Teilzeit arbeiten und sich zweitens der Wert des verminderten Arbeitspensums auf ein Vollzeitpensum bezieht und nicht auf das Teilzeitpensum.
Das Gesetz stellt keine Anforderungen an Form und Inhalt von Arztzeugnissen
Weder im Obligationenrecht noch im Arbeitsgesetz oder in den Verordnungen dazu findet sich der Begriff «Arztzeugnis». Nur im Arbeitslosenversicherungsgesetz findet sich in Art. 28 Abs. 5 ein Hinweis zum Zweck von Arztzeugnissen: «Der Arbeitslose muss seine Arbeitsunfähigkeit beziehungsweise seine Arbeitsfähigkeit mit einem ärztlichen Zeugnis nachweisen.» Welche Angaben ein Arztzeugnis enthalten muss, ist im Gesetz allerdings nirgends geregelt.
Als Arbeitgeber müssen Sie ein Arztzeugnis nicht akzeptieren, wenn wichtige Angaben fehlen.
Arbeitgeber sollten u.a. auf folgenden Angaben bestehen, da sich diese auch auf die Art der Erfassung in timesaver und die Korrektheit der Berechnungen auswirken:
Verminderte Arbeitspensen werden über die jeweilige Abwesenheitsart bzw. einfach als Abwesenheit erfasst.
Per Default erfasst timesaver Abwesenheiten als ganze Tage (Tagessollzeit).
Jedoch bietet timesaver auch die Möglichkeit für Abwesenheitsarten sog. Workflows einzurichten, womit auch die Erfassung von Halbtagen sowie die «Prozent- und Stundenerfassung» möglich ist.
Das Mittel der Wahl ist die «Prozent- und Stundenerfassung», da sich damit jede Verminderung minutengenau erfassen lässt.
Voraussetzung ist, dass das Erweiterte Abwesenheitsmodul vorgängig aktiviert wurde.
Legende:
Danach kann die Pensumsminderung als Abwesenheit erfasst werden:
Legende:
Falls im Arztzeugnis explizit steht, dass sich das verminderte Arbeitspensum auf das Teilzeitpensum des Mitarbeiters bezieht, dann wählen Sie den «Prozentsatz» oder den «Stundenwert» wie im Arztzeugnis angegeben.
Denn timesaver rechnet Abwesenheiten mit «Prozentsatz» oder «Stundenwert» immer mit dem prozentualen Pensum des MItarbeiters.
Falls im Arztzeugnis nicht angegeben ist, worauf sich das verminderte Arbeitspensum bezieht, Teilzeitpensum oder Vollzeitpensum, dann Verlangen Sie ein ergänztes Arztzeugnis.
Die Methode «Prozentsatz» / «Stundenwert» würde i.d.R. zu falschen Ergebnissen führen, wenn der Abzug tatsächlich vom Vollzeitpensum hätte gemacht werden sollen. Ein Beispiel:
Ein Mitarbeiter arbeitet ein 40%-Pensum. Der Arzt schreibt den Mitarbeiter 50% arbeitsunfähig.
Das verminderte Arbeitspensum wird mit einem Prozentsatz von 50% auf das Teilzeitpensum gerechnet.
Das Arztzeugnis wollte die Arbeitsunfähigkeit jedoch mit dem Vollzeitpensum verrechnen. In diesem Fall müsste der Mitarbeiter ganz normal arbeiten!