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Weitere Informationen / Richtlinien

Feiertage

Zu jedem Arbeitsort hat timesaver die gesetzlichen Feiertage hinterlegt. Diese werden der Sollstunden-Vorlage automatisch hinzugefügt, wenn Sie eine solche erstellen.
Dabei ist zu beachten:

  • Die Sollstunden an Feiertagen betragen Null (0) Stunden.
  • Es kann eine positive Anzahl Sollstunden eingetragen werden, falls an einem Feiertag teilweise gearbeitet werden muss.
  • Die aufgelisteten Feiertage können einzeln gelöscht werden.
  • Falls es weitere firmenspezifische Feier- oder Freitage gibt, können Sie diese zusätzlich mit den gewünschten Sollstunden erfassen.

Bemerkung:
Für jeden Feiertag können Sie definieren ob dieser gesetzlich ist oder nicht. Dies hat einen Einfluss auf die wöchentliche Höchstarbeitszeit bzw. die Überzeit-Berechnung.

ACHTUNG: Feiertagskalender nachträglich ändern
Falls Sie den Feiertagskalender nachträglich bzw. während des laufenden Jahres ändern, folgen Sie unbedingt der Anleitung «Sollstunden-Vorlage ändern».
So vermeiden Sie Fehler bei der Berechnung von Ferien, Abwesenheiten und auch Arbeitszeiten.

Feiertage konfigurieren

22_Verwaltung_SollstundenVorlage_Feiertage_c

Legende:

  1. Datum: Datum, auf den der Feiertag fällt
  2. Beschreibung: Name des Feiertags
  3. Sollstunden: Anzahl Sollstunden, die an diesem Feiertag bezahlt sind.
    • 0:00 bedeutet, dass der Feiertag bezahlt ist bzw.: es müssen 0 Stunden gearbeitet werden.
  4. Gesetzlich: als gesetzlich markierte Feiertage (Häkchen gesetzt) sind den Sonntagen gleichgestellt.
    • gesetzliche Feiertage werden von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit abgezogen. Die Überzeit verringert sich gegebenenfalls.
  5. Beweglich: bewegliche bzw. unbewegliche Feiertage
    • bei unbeweglichen Feiertagen (kein Häkchen) wird das Datum im nächsten Jahr übernommen.

Erläuterungen:

Feiertage
Die Anzahl der gesetzlichen Feiertage und öffentlichen Ruhetage kann in der Schweiz stark variieren.
Der Bundesfeiertag (1. August) ist der einzige eidgenössische Feiertag (ArG, Art. 20a). Die Kantone können bis zu acht weitere kantonale Feiertage den Sonntagen gleichstellen (ArG, Art. 20a). Es können aber auch weniger sein. Ausserdem dürfen auch Gemeinden Feiertage bestimmen. Und natürlich dürfen Unternehmen auch eigene Feiertage bestimmen. 



Anzahl Sollstunden:
Sollstunden = 0:00: Der Feiertag ist zu 100% bezahlt.
Sollstunden ≥ 0:01: Der Arbeitnehmer muss die angegebene Zeit (≥ 0:01) arbeiten. Den Rest des Tages erhält er jedoch frei. 

  • Bei Feiertagen, an denen ein halber Tag gearbeitet wird, wird beispielsweise 4:00 eingetragen, wenn die Sollstunden / Tagesarbeitszeit 8:00 betragen (typisch für 40 Stundenwoche mit 5 Arbeitstagen), oder 4:12, wenn die Sollstunden / Tagesarbeitszeit 8:24 betragen (typisch für 42-Stundenwoche mit 5 Arbeitstagen). 
  • Häufig muss zum Beispiel am Tag der Arbeit ein halber Tag gearbeitet werden (siehe Bild oben). 



Gesetzlich / nicht gesetzlich:
Gesetzliche Feiertage sind den Sonntagen gleichgestellt. Nicht-gesetzliche Feiertage jedoch nicht. Dieser Umstand wird bei der Berechnung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit (und somit auch  der Überzeit) wie folgt berücksichtigt:

  • Gesetzlicher Feiertag: Die Zeit, die an einem gesetzlichen Feiertag nicht gearbeitet wird, muss von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit abgezogen werden, weil es sich um einen Sonntag handelt. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit verringert sich also um die arbeitsfreie Zeit.
    • Ein gesetzlicher Feiertag wirkt sich übrigens nicht auf die Berechnung der w. Höchstarbeitszeit / Überzeit aus, wenn dieser auf einen Sonntag fällt. Dann darf das Häkchen keinesfalls nachträglich gesetzt werden.
  • Kein gesetzlicher Feiertag: Ein nicht gesetzlicher Feiertag reduziert die wöchentliche Höchstarbeitszeit auch dann nicht, wenn dieser auf einen Arbeitstag fällt. Das Häkchen wird nicht gesetzt.

HINWEIS bewegliche Feiertage
Per Default wird bei gesetzlichen Feiertagen die Option «beweglich» nicht aktiviert. Und zwar auch dann, wenn es sich um einen beweglichen Feiertag handelt wie beispielsweise Pfingsten.
Der Grund dafür ist, dass das timesaver alle gesetzlichen Feiertage der Schweiz, Lichtenstein, Österreich und Deutschland intern bereits als beweglich erkennt und die Daten korrekt einsetzt. 

  • Beweglich ist z.B. der Ostersonntag, der immer auf den ersten Sonntag nach dem ersten Vollmond im Frühling fällt. Und folglich auch der Pfingstmontag, der immer am 50. Tag nach Ostern stattfinden muss.
    Wenn aber Sie einen Feiertag einführen, der nicht gesetzlich anerkannt ist, aber beweglich, dann müssen Sie diese Option unbedingt aktivieren. 
  • Das ist in der Regel für alle nicht-christlichen religiösen Feste der Fall, die in der Regel auch nach einem anderen Kalendersystem berechnet werden als dem gregorianischen Kalender

HINWEIS gesetzliche Feiertage
Das System trägt auch diejenigen gesetzlichen Feiertage ein, die immer auf einen Sonntag fallen. Die Option «gesetzlich» darf dann keinesfalls aktiviert werden, weil andernfalls die Überzeit falsch berechnet wird. Die Sollstunden müssen 0:00 betragen. Das ist zum Beispiel beim Ostersonntag der Fall, der vom System einfach als «Ostern» bezeichnet wird. Der Feiertag ist sozusagen wirkungslos. Ostern wird trotzdem aufgeführt, weil andere Feiertage relativ zu Ostern liegen. 



Beweglich / nicht beweglich:

  • Bewegliche Feiertage: Das Häkchen ist gesetzt. Wird die Sollstunden Vorlage für das nächste Jahr aktiviert, werden die Felder für diese Feiertage geleert und die Daten müssen neu gesetzt werden.
    • Bewegliche Feiertage sind Feiertage, die in keinem offiziellen Feiertagskalender verzeichnet und daher rein privater Natur bzw. freiwillige Feiertage sind. 
    • Mandant Verantwortliche können und müssen die Daten von beweglichen Feiertagen selbst setzen. Gibt der Arbeitgeber bspw. den Dienstag nach dem Luzerner Fasnachtsmontag frei, so muss dieses Datum jedes Jahr neu gesetzt werden. 
  • Unbeweglich Feiertage: Wird die Sollstunden Vorlage für das nächste Jahr aktiviert, wird das Datum von timesaver korrekt gesetzt.
    • Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Fixdatum wie den 1. August oder um einen beweglichen Feiertag handelt wie Ostern oder den Luzerner Fasnachtsmontag. Denn timesaver gleicht seine Datenbank mit den offiziellen Feiertagskalendern ab. 
    • Feiertage, die von timesaver als unbeweglich gesetzt sind, können folglich im Folgejahr auch auf ein anderes Datum fallen. 
    • Werden unbewegliche Feiertage in timesaver als beweglich markiert, wird das von timesaver konsequenterweise nicht akzeptiert. Ein Datum kann in diesem Fall trotzdem nicht selbst gesetzt werden.