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GPS Erfassung

Mit «GPS Erfassung» kann die mobile App von timesaver auf die Standortdaten von Mitarbeitern zugreifen.

Mit einem Smartphone ist die Ortsbestimmung bzw. Positionsbestimmung über das satellitengestützte Global Positioning System (GPS, deutsch: Globales Positionsbestimmungssystem) weltweit möglich.

HINWEIS: Bei Mobiltelefongeräten bestimmter Marken mit Betriebssystem Android Version 10 funktioniert momentan die GPS-Erfassung möglicherweise nicht. Mit der Einstellung «GPS zwingend» funktioniert möglicherweise auch die Arbeitszeiterfassung nicht.
Betroffen können insbesondere Smartphones der Marke Huawei sein. Eigentümer des Betriebssystems Android ist das Unternehmen Google LLC, das auf Druck der US-Regierung die Kooperation mit Huawei eingestellt hat.
Ein umfassender Test der Stiftung Warentest mit mehr als hundert Handys über zwei Jahre hinweg zeigte aber auch: Die Hersteller von Android-Smartphones versorgen ihre Geräte unterschiedlich schnell und zuverlässig mit Updates. Die Hersteller können zudem ein vergleichsweise unverändertes Android einsetzen oder ein Android-Betriebssystem mit vielen Veränderungen im Vergleich zum Original von Google. Die Kompatibilität ist dann nicht mehr unbedingt gewährleistet.


Aktivierung

Die GPS Erfassung wird in den Mandanten-Einstellungen aktiviert. Mandanten-Einstellungen > Fenster «Benutzer» > Mandantspezifische Benutzerdaten:


01_GPS_aktivieren


Vorgehen:

  1. Im Fenster «Benutzer» der Mandanten-Einstellungen den gewünschten Benutzer (mit einem Einfach-Klick) auswählen. 
  2. Im Abschnitt «Mitarbeiter» > GPS Erfassung stehen drei Optionen zur Verfügung:
    • Deaktiviert (Default), Optional, Zwingend
    • Mit Auswahl von «Optional» oder «Zwingend» wird die GPS Erfassung sofort aktiviert. Es gibt keine weiteren Einstellungen.
  3. Speichern

HINWEIS
Nachdem die GPS Erfassung mit «Optional» oder «Zwingend» aktiviert wurde, werden die Mitarbeitenden beim nächsten Starten der mobilen App gefragt, ob sie den Zugriff auf ihr Mobiltelefon gestatten wollen. Dabei gilt es folgendes zu beachten:

  • Ist die GPS Erfassung «Zwingend», ist die Zeiterfassung nach einer Ablehnung NICHT mehr möglich. 
  • Ist die GPS Erfassung hingegen «Optional», können Mitarbeitende auch nach einer Ablehnung der Standorterfassung weiterhin die mobile App nutzen.

Standorterfassung

Die Standorte von Mitarbeitern werden immer dann erfasst, wenn diese ein- oder ausstempeln. 

Damit ist timesaver kein GPS-Tracker, also kein Überwachungstool, welches ständig Daten aufzeichnet. Standortwechsel lassen sich trotzdem zuverlässig erfassen. Und Arbeitgeber schützt dieser Umstand vor rechtlichen Unannehmlichkeiten: Solange nämlich nur die geschäftlich vereinbarten Ausgangs- und Zielpunkte erfasst werden, können Mitarbeitende ihre Privatsphäre schützen, die Überwachung bleibt sachlich notwendig und die Arbeitgeber müssen sich nicht vorwerfen lassen, Verhaltensüberwachung zu betreiben.


Auswertung

Eine Auswertung der Standortdaten im Frontoffice steht (noch) nicht zur Verfügung. Standortdaten werden jedoch gespeichert, sobald und solange die GPS Erfassung aktiv ist. 

Für Kunden, die Auswertungen wünschen, können wir die Daten zusammenstellen. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit folgenden Angaben:

  • Mandant
  • Periode (vom … bis …)
  • Benutzer

Voraussetzungen

Erstens: Die GPS-Positionsbestimmung des Smartphones muss grundsätzlich aktiviert sein, damit timesaver auf die Standortdaten zugreifen kann.

Dazu gehen Sie in die Einstellungen ihres Mobiltelefons, suchen nach dem Menüpunkt «GPS» oder «Standort» und stellen die Funktion an.

Beispiel: HUAWEI P8 lite
Einstellungen > Sicherheit & Datenschutz > Standortzugriff > Auf meinen Standort zugreifen AKTIVIEREN

Zweitens: Mitarbeiter müssen in der mobilen App der Datensammlung zustimmen. Nur mit Erlaubnis der Mitarbeiter wird timesaver die Standortdaten eines Geräts nutzen. Beim ersten Login nach der Aktivierung von GPS-Erfassung erscheint ein entsprechendes Pop-up-Fenster. 

Drittens: Bestimmte Arten der Überwachung sind verboten, zum Beispiel wenn sie der Überwachung des persönlichen Verhaltens dienen. Erlaubt ist beispielsweise gemäss SECO «die Wegregistrierung von Firmenfahrzeugen zur ökonomischen Wegoptimierung durch Disponenten.»

Informieren können Sie sich auf der Website des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO).