Überstunden, Überzeit
Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit?
«Überstunden» ist ein Begriff aus dem Schweizerischen Obligationenrecht. Geregelt werden damit also die wechselseitigen arbeitsvertraglichen Pflichten und Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitsgebern.
«Überzeit» entstammt dem Schweizer Arbeitsgesetz. Hier geht es also mehr um den Schutz der Arbeitnehmer.
Untenstehend finden Sie Erklärungen zu beiden Begriffen und deren Anwendung im Schweizer Gesetz und in timesaver.
Überstunden im Schweizer Arbeitsgesetz:
Überstunden sind Mehrarbeit und werden im Obligationenrecht Art. 321c geregelt:
- Als Überstunden gelten Arbeitsstunden, welche die vertraglich vereinbarte Normalarbeitszeit übersteigen. Grundsätzlich gilt jede über dem vereinbarten Pensum geleistete Arbeitsstunde als Überstunde, und das gilt auch für Teilzeitpensen!
- Arbeitgeber sind in der Ausgestaltung der Überstundenregelungen – im Gegensatz zur Überzeit - weitgehend frei und dürfen:
- Überstundenarbeit durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer ausgleichen;
- Überstundenarbeit mit einer Geldzahlung (Lohn) kompensieren (plus Zuschlag von mind. 25%);
- durch schriftliche Übereinkunft in einem Arbeitsvertrag sowohl jegliche Zahlung für Überstunden oder auch nur den Zuschlag von einem Viertel wegbedingen oder die Zeitkompensation ausschliessen.
Überzeit im Schweizer Arbeitsgesetz:
Als Überzeit gilt die Arbeitszeit, welche die gesetzlich erlaubte wöchentliche Höchstarbeitszeit gemäss Arbeitsgesetz überschreitet (je nach Branche 45 bzw. 50 Wochenstunden; Art. 9 ff. ArG).
- Die Überzeit und die wöchentliche Höchstarbeitszeit sind gesetzlich streng geregelt:
- Die wöchentliche Höchstarbeitszeit darf nur ausnahmsweise überschritten werden (z.B. für Inventaraufnahme oder bei Betriebsstörungen) (Art. 12 Abs. 1 ArG).
- Arbeitgeber müssen für eine regelmässige Verlängerung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit die Bewilligung der Behörde einholen. (Art. 9 Abs. 3-4 ArG)
- Die Überzeit darf im Kalenderjahr nicht mehr betragen als 140 Stunden bzw. 170 Stunden. (Art. 12 Abs. 2 ArG)
- Die Kompensation der Überzeitarbeit durch Freizeit von gleicher Dauer (statt durch Lohnzuschlag) bedarf des Einverständnisses der Arbeitnehmer. (Art. 13 ArG)
- Jugendliche dürfen bis zum vollendeten 16. Altersjahr zu Überzeitarbeit nicht eingesetzt werden. (Art. 31 ArG)
- Arbeitnehmer mit Familienpflichten (z.B. Kindern bis 15 Jahren) dürfen nur mit ihrem Einverständnis zu Überzeitarbeit herangezogen werden. (Art. 36 ArG)
Grafik: Normalarbeitszeit < Überstunden < Überzeit (zum Vergrössern klicken)
Überstunden in timesaver:
timesaver berechnet, falls Sollstunden und Gleitzeit aktiviert sind, die Mehrarbeit (Überstunden und Überzeit) automatisch.
- Wenn das Modul «Vereinfachte Überzeit-Kontrolle» NICHT aktiv ist, ist allerdings auch nicht ersichtlich, ob es sich bei Mehrarbeit nur um Überstunden oder schon um Überzeit handelt. In diesem Fall werden Überstunden und Überzeit nicht gegeneinander abgegrenzt. Mehrarbeit erscheint einfach als positiver Gleitzeitsaldo, Minderarbeit hingegen als negativer.
- Der Gleitzeitsaldo lässt sich im Fenster Erfassung ablesen oder auch in der Auswertung «Gleitzeitsaldorapport».
- Für eine Korrektur der Mehrarbeit nach oben oder unten wird in der Arbeitszeiterfassung die Funktion «Gleitzeitkorrektur» verwendet.
- Eine Gleitzeitkorrektur kann sich über alle Salden hindurch auswirken. Bei einer negativen Gleitzeitkorrektur wird zuerst Überzeit reduziert, dann Überstunden und erst zuletzt die Sollarbeitszeit. Bei einer positiven Korrektur wird zuerst Sollarbeitszeit, dann Überstunden und zuletzt Überzeit hinzugefügt. Dabei ist wie gesagt die Grenze zur Überzeit nicht ersichtlich, sofern nicht das Modul Überzeit-Kontrolle aktiviert wurde! Die Grenze zur Sollarbeitszeit wird dagegen immer ausgewiesen.
Überzeit in timesaver:
timesaver weist die Überzeit aus, sofern das Modul «Vereinfachte Überzeit-Kontrolle» aktiviert wurde. In diesem Fall werden Überstunden und Überzeit voneinander abgegrenzt bzw. beides ausgewiesen. Die Überzeit hängt von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit ab, welche in timesaver frei gewählt werden kann, aber i.d.R. innerhalb des gesetzlichen Rahmens von 45 bis 50 Stunden liegt.
- Dann steht in der Arbeitszeiterfassung zusätzlich zur «Gleitzeitkorrektur» auch die «Überzeitkorrektur» zur Verfügung.
- Ausgewiesen werden Überstunden und Überzeit ausschliesslich in den Auswertungen «Kontrolle Überstunden/Überzeit» und «Jahresübersicht Überstunden/Überzeit». Konsultieren Sie diese Auswertungen, damit Sie wissen, wie hoch eine Korrektur ausfallen soll.
- Und beachten Sie, dass mit einer «Überzeitkorrektur» nur Überzeit abgebaut oder angehäuft wird. Für eine Korrektur der Überstunden verwenden Sie daher unbedingt die «Gleitzeitkorrektur».
- Ein Anwendungsfall für eine «Überzeitkorrektur» wäre, wenn Überzeit mit Geld kompensiert, also ausbezahlt wird.
- Ein weiterer Anwendungsfall besteht, wenn Mitarbeiter aus einem älteren Zeiterfassungssystem nach timesaver migriert werden. Falls für einen Benutzer ein Überzeitsaldo besteht, sollte dieses separat übernommen werden, das heisst: es wird zuerst eine Gleitzeitkorrektur gemacht und danach erst die Überzeitkorrektur.
Der Begriff "Gleitzeit" kommt im Gesetz übrigens nicht vor. Es handelt sich um ein Arbeitszeitmodell, das im Gegensatz zur Blockzeit steht. Während Blockzeit müssen alle Arbeitnehmer tätig sein, während Gleitzeit kann man wählen, wann man arbeitet.
Korrekturmechanismen:
- «Gleitzeitkorrektur»
- Sollstunden und Gleitzeit müssen aktiv sein.
- mit einer Gleitzeitkorrektur wird Mehrarbeit vermindert oder hinzugefügt.
- Mehrarbeit wird anhand eines positiven Gleitzeitsaldos abgelesen und kann ganz undifferenziert sowohl Überstunden als auch Überzeit sein.
- «Überzeitkorrektur»
- Sollstunden und Gleitzeit sowie das Modul «Vereinfachte Überzeit-Kontrolle» müssen aktiv sein.
- mit einer Gleitzeitkorrektur wird Mehrarbeit vermindert oder hinzugefügt.
- mit einer Überzeitkorrektur wird nur Überzeit vermindert oder hinzugefügt.
- Mehrarbeit wird in den Auswertungen differenziert dargestellt. Überstunden und Überzeit werden separat ausgewiesen.