Überzeit-Kontrolle
Hier können Sie pro Mitarbeiter die Überzeit-Kontrolle aktivieren bzw. festlegen.
Geben Sie in einem ersten Schritt die wöchentliche Höchstarbeitszeit ein bzw. ab welchem Datum der Überzeit-Saldo berechnet werden soll.
Mit der automatischen Feiertagskorrektur haben Sie die Möglichkeit die gesetzlichen Feiertage von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit abzuziehen.
Hinweis:
Mithilfe der Option "Pro Woche bearbeiten" können Sie jedoch auch manuell die wöchentliche Höchstarbeitszeit für jede Kalenderwoche pro Mitarbeiter festlegen.
Überzeit Kontrolle aktivieren
Die Überzeit Kontrolle wird in den Mandanten-Einstellungen global aktiviert: Mandanten-Einstellungen > Einstellungen > Vereinfachte Überzeit-Kontrolle aktivieren
Danach steht die Überzeit-Kontrolle als Option in den individuellen Benutzereinstellungen zur Verfügung (Bild unten):
Legende:
- ein Klick auf «Überzeit-Kontrolle aktivieren» öffnet ein Popup-Fenster
- Jetzt können Sie die Überzeit-Kontrolle bearbeiten.
Das Popup-Fenster Überzeit-Kontrolle hat zwei Abteilungen:
- «Überzeit-Kontrolle für (Name des Mitarbeiters)»
- «Wochenwerte pro Jahr»: ist erst nach erstmaligem Speichern der Überzeit-Kontrolle sichtbar.
Vorgehen:
- Startdatum eingeben
- «Wöchentliche Höchstarbeitszeit» eingeben
- «Automatische Feiertagskorrektur»: fakultativ. Wird aktiviert mit Eingabe einer «Wöchentlichen Höchstarbeitszeit pro Rolle»
- Wochenwerte pro Jahr: fakulativ.
timesaver rechnet Überzeit wie folgt:
- Werden mehr Stunden geleistet als die wöchentliche Sollarbeitszeit (reduziert entsprechend dem Pensum) bzw. als die wöchentliche Höchstarbeitszeit, dann werden zuerst Überstunden geschrieben und danach erst Überzeit.
- Werden weniger Stunden geleistet als die wöchentliche Sollarbeitszeit (reduziert entsprechend dem Pensum), dann wird zuerst die Überzeit reduziert und danach erst die Überstunden.
HINWEISE
Die Kompensation von Überzeit mit Freizeit erfolgt im Verhältnis 1 zu 1.
Sollstunden müssen aktiviert sein.
Gleitzeit kann, muss aber nicht aktiviert sein. Wird Gleitzeit nicht aktiviert, werden aber auch keine Überstunden notiert.
Rechtliches
Überzeit sind Überstunden, die die gesetzliche Höchstarbeitszeit übersteigen. Für die Überzeitarbeit hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmenden die Arbeitszeit samt einen Zuschlag von mindestens 25% zu bezahlen.
Es bestehen folgende Ausnahmen:
- Diese Regelung gilt nicht für Mitarbeitende in Betrieben, für welche das Arbeitsgesetz nicht gilt, und auch nicht für höhere leitende Angestellte.
- Im Einverständnis mit den Arbeitnehmenden kann Überzeit innerhalb von 14 Wochen durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer kompensiert werden. Im gegenseitigen Einvernehmen kann diese Frist auf maximal zwölf Monate erstreckt werden (Art. 25 der Verordnung 1 zum ArG). Wird Überzeitarbeit im Einverständnis mit den Angestellten durch Freizeit von gleicher Dauer ausgeglichen, entfällt der Zuschlag.
- Gewisse Kategorien von Mitarbeitenden (Büropersonal, technische und andere Angestellte, sowie das Verkaufpersonal in Grossbetrieben des Detailhandels) haben nur Anspruch auf die Überzeitentschädigung, falls ihre Überzeit 60 Stunden im Kalenderjahr übersteigt (Art. 13 ArG). Diese Bestimmung wird in der Regel wie folgt interpretiert: Lohnzuschlag auf Überzeitarbeit nur, soweit diese 60 Stunden pro Jahr übersteigt.