Ferienberechnung
Timesaver berechnet die Ferienguthaben minutengenau. Als Grundlage der Berechnung dienen also die jährlichen Sollminuten.
Dabei werden Eintritte, Austritte, Teilpensen, Feiertage und anderes mehr berücksichtigt und auf die Minute gerechnet.
Beispiel Ferienberechnung bei unterjährigem Austritt:
Legende:
- Frau Muster ist vom 1. Januar bis zum 13. August 2020 angestellt. Am 13. August ist also ihr letzter Arbeitstag.
- Frau Muster arbeitet ein 100%-Pensum.
- Die Arbeitswoche dauert von Dienstag bis Samstag (Montag ist frei) und hat 42:30 Sollstunden.
- Die «zugewiesenen Sollstunden» vom 1.Januar bis zum 13. August 2020 betragen 1319:00. (Für das gesamte Kalenderjahr 2020 käme sie auf 2157:30 Sollstunden.)
- In den «zugewiesenen Sollstunden» sind die Feiertage übrigens immer bereits berücksichtigt bzw. abgezogen.
Das Ferienguthaben berechnet timesaver für dieses Fallbeispiel wie folgt:
- Umrechnung in Minuten
- Ein volles Jahr hat 2'157 h 30 min = 129'450 min. Das effektive Jahr von Frau Muster hat 1'319 h = 79'140 Minuten.
- Berechnung des Ferienanspruchs in Prozent wie unten:
- Effektive Anzahl Sollminuten : Anzahl Sollminuten ganzes Jahr = 79'140 : 129'450 = 0.611355736
Aufgerundet und in Prozent: 0.611355736 x 100 = 61.14%
- Berechnung Ferientage
- 25 x 61.14% = 25 x (61.14 : 100) = 15.285 Tage Ferienguthaben
HINWEIS
Für Unterschiede in den Ferienguthaben ist also die Verteilung der Sollstunden verantwortlich. Die Verteilung der Sollstunden ist in der Regel auch bei gleicher Anzahl Monaten nicht gleich verteilt. Dies soll an einem Beispiel gezeigt werden:
- Mitarbeiter A arbeitet bei sonst gleichen Voraussetzungen wie Frau Muster oben das erste Halbjahr vom 01.01.2020 bis 30.06.2020.
- Seine zugewiesenen Sollstunden betragen 1064:00.
- Mitarbeiter B arbeitet bei sonst gleichen Voraussetzungen wie Frau Muster oben das zweite Halbjahr vom 01.07.2020 bis 31.12.2020.
- Seine zugewiesenen Sollstunden betragen 1093:30.
- Die Differenz von 29:30 ist folgenden Faktoren zuzuschreiben:
- ungleiche Verteilung der Feiertage (Im ersten Halbjahr 8, im zweiten Halbjahr 3 Feiertage);
- Arbeitstage vor Feiertagen werden wie ein Samstag behandelt, so dass der Arbeitstag nur 6:30 dauert;
- 2020 ist ein Schaltjahr und der 29. Februar fällt auf einen Arbeitstag.
HINWEIS Ferien neu rechnen
Wenn aus irgend einem Grund die Anzahl Sollstunden ändert, müssen auch die Ferien neu gerechnet werden. Also bspw. bei unterjährigen Eintritten und Austritten sowie Änderungen an den folgenden Einstellungen: Pensum, Feiertage, Sollstunden-Vorlagen, individuelle Mitarbeiter-Sollstundenpläne.
Solange Änderungen in der Zukunft liegen und/oder noch keine Ferien eingegeben wurden, müssen die Ferien einfach nur neu gerechnet werden: Mandanten-Einstellungen > Ferien > Neu rechnen (auf den rot markierten Link klicken).
ACHTUNG: Neu rechnen genügt in folgenden Fällen nicht.
- Bei nachträglichen Änderungen in der Vergangenheit und mit bereits bezogenen, in der Vergangenheit liegenden Ferien genügt "Neu rechnen" nicht mehr.
Dann muss so vorgegangen werden: 1. alle Ferieneinträge löschen, 2. Pensum ändern, 3. Ferien neu eingeben. - Die Ferienberechnung wurde mit «Erweiterte Eingabe» geändert. In diesem Fall müssen die korrekten Werte selbst berechnet werden.