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Unbezahlte Ferien

Unbezahlte Ferien können mit der Abwesenheitsart "unbezahlte Ferien" erfasst werden. 

Diese muss allerdings zuerst konfiguriert werden.


Die Konfiguration wird verständlicher, wenn wir "unbezahlte Ferien" von "unbezahlte Abwesenheit" und von "bezahlte Abwesenheit" abgrenzen und uns vorgängig die Frage stellen:

Wird während der Abwesenheit der Lohn weiter bezahlt oder nicht?

Die Abwesenheitsart unbezahlte Ferien 

  • Während der Abwesenheit wird kein Lohn ausbezahlt. Deshalb ist auch kein Gleitzeitabzug erforderlich. 
  • Gleitzeitsaldo: Der Gleitzeitsaldo wird während der Abwesenheit sozusagen auf Eis gelegt, d.h.: er verändert sich nicht, etwa so, als ob auch das Arbeitsverhältnis vorübergehend sistiert wäre. 

Die Abwesenheitsart unbezahlte Abwesenheit

  • Während der Abwesenheit wird der Lohn für Angestellte im Monatslohn weiter bezahlt. Weil die Abwesenheit aber unbezahlt ist, erfolgt ein Zeitabzug.
  • Gleitzeitsaldo: Der Zeitabzug erfolgt als negative Korrektur des Gleitzeitsaldos. 

Die Abwesenheitsart bezahlte Abwesenheit

  • Während der Abwesenheit wird der Lohn für Angestellte im Monatslohn weiter bezahlt. Weil die Abwesenheit bezahlt ist, erfolgt KEIN Zeitabzug.
  • Gleitzeitsaldo: Der Gleitzeitsaldo darf nicht verändert werden. Während der bezahlten Abwesenheit erfolgt also KEIN Gleitzeitabzug.


Unbezahlte Ferien konfigurieren

01_Abwesenheiten_Musterfirma_Beispiel_v2

Legende:

  1. «unbezahlte Ferien»: Die Abwesenheitsart «unbezahlte Ferien» ist keine Standard-Abwesenheitsart und muss daher angelegt werden.
  2. «Bezahlt»: für «unbezahlte Ferien» wird die Option «Bezahlt» aktiviert. 

Was auf den ersten Blick widersprüchlich erscheinen mag, macht durchaus Sinn.
Denn timesaver steuert über die Option «Bezahlt», ob bei Abwesenheiten ein Gleitzeitabzug erfolgt oder nicht. 

  • Bezahlt: Ist Bezahlt = Ja, macht timesaver KEINEN Gleitzeitabzug.
  • Nicht Bezahlt: Ist Bezahlt = Nein, macht timesaver einen Gleitzeitabzug.

Für die Lohnbuchhaltung ist die Abwesenheitsart "unbezahlte Ferien" ein wichtiger Hinweis, auf den natürlich geachtet werden muss.
Mit anderen Worten: die Lohnbuchhaltung sollte, z.B. mittels einer entsprechenden Auswertung, informiert werden. 

Folgendes ist noch zu beachten:
Es liegt im Ermessen der für Personalfragen verantwortlichen Person, ob ein Abzug beim Ferienguthaben erfolgt oder nicht.
Allerdings macht timesaver (bei dieser Vorgehensweise) keinen automatischen Ferienabzug. Ein Abzug müsste also manuell vorgenommen werden.



Alternative zur Methode Unbezahlte Ferien als Abwesenheit erfassen
Bei sehr langen Arbeitsunterbrüchen kann der Mandant Verantwortliche die Mitarbeiterrolle beenden und erst bei Wiederaufnahme der Arbeit neu eröffnen.
Bei dieser Vorgehensweise wird das Ferienguthaben automatisch gerechnet und natürlich korrekt reduziert.


Es gibt also zwei Möglichkeiten unbezahlte Ferien zu erfassen. Diese haben je unterschiedliche Auswirkungen auf den jährlichen Ferienanspruch

  1. Methode Abwesenheitsart "unbezahlte Ferien":
    • Sie erstellen eine Abwesenheitsart "unbezahlte Ferien". Die Einstellungen sind identisch mit denen von (bezahlten) Ferien der integrierten Ferienverwaltung. 
    • Die Mitarbeitenden können unbezahlte Ferien ganz normal selbst erfassen. 
    • Sie wählen diese Methode, wenn Sie nicht wünschen, dass der jährliche Ferienanspruch reduziert wird. Der Jahres-Ferienanspruch wird bei dieser Methode also trotz der unbezahlten Abwesenheit nicht reduziert. Zum Beispiel: 24 Ferientage pro Jahr. Aber 1 Monat unbezahlte Ferien bezogen. Trotzdem noch 24 Tage Jahres-Ferienanspruch.  
  2. Methode Mitarbeiterrolle abgrenzen:
    • Sie grenzen die Mitarbeiterrolle ab, indem sie in den Mandantspezifischen Benutzerdaten ein "Gültig bis"-Datum eingeben.
    • Bei Wiederaufnahme der Arbeit eröffnen Sie eine neue Mitarbeiterrolle mit einem "Gültig vom"-Datum. 
    • Diese Vorgehensweise bewirkt, dass das Ferienguthaben für das ganze Jahr um die Zeit des Unterbruchs reduziert wird. Zum Beispiel: 20 Ferientage pro Jahr. Aber dann 6 Monate unbezahlte Ferien bezogen. Also nur noch (ca.) 10 Tage Ferienanspruch.