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Weitere Informationen / Richtlinien

Ferien

Ferien sind in der Schweiz gesetzlich geregelt. Der Mindestferienanspruch beträgt gemäss Art. 329a OR:

  • bis zum vollendeten 20. Altersjahr 5 Wochen pro Dienstjahr
  • für alle anderen Arbeitnehmer 4 Wochen pro Dienstjahr.

Ausserdem müssen Ferien grundsätzlich in natura bezogen werden und dürfen nur in Ausnahmefällen, z.B. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, mit einer Geldzahlung abgegolten werden.

timesaver räumt aus diesem Grund der Ferienverwaltung ein eigenes Fenster ein und stellt damit sicher, dass Mandant Verantwortliche:

Mit timesaver behalten Sie ausserdem den Überblick über die Ferienguthaben aller Mitarbeitenden.


Ferien aktivieren

Aktivieren Sie die Ferienverwaltung, indem Sie einfach im Fenster «Ferien» der Mandanten-Einstellungen die gewünschte Anzahl Ferientage eintragen und mit «Vorlage speichern» bestätigen. 

Bei erstmaliger Aktivierung der «Ferien» wird das Fenster «Ferien» erweitert wie im Bild unten zu sehen ist, und zum Block «Vorlage» kommen die Blöcke «Ferienhinweis» und «Ferien» hinzu:


16_Abwesenheitsart-Ferien_03_aktiviert


HINWEIS
Die Anzahl Ferientage bestimmter Mitarbeiter kann von der Vorlage abweichen. Tragen Sie einfach die korrekte Anzahl in der Spalte «Ferien Tage» ein.

«Ferien» sind eine Abwesenheitsart. Deshalb werden «Ferien» auch im Fenster «An/-Abwesenheitsart» aufgeführt.
Die Abwesenheitsart «Ferien» wird vom System automatisch auf «bezahlt» gesetzt.  


17_Abwesenheitsart-Ferien_04_aktiviert


Die folgenden Optionen stehen für Ferien NICHT zur Verfügung:

  • «Maximale Anzahl Minuten pro Tag»
  • «Kommentareingabe»: Die «Kommentareingabe» kann nicht aktiviert bzw. zum Mussfeld gemacht werden. (Kommentare sind freiwillig möglich.)