Ferien sind in der Schweiz gesetzlich geregelt. Der Mindestferienanspruch beträgt gemäss Art. 329a OR:
Ausserdem müssen Ferien grundsätzlich in natura bezogen werden und dürfen nur in Ausnahmefällen, z.B. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, mit einer Geldzahlung abgegolten werden.
timesaver räumt aus diesem Grund der Ferienverwaltung ein eigenes Fenster ein und stellt damit sicher, dass Mandant Verantwortliche:
Mit timesaver behalten Sie ausserdem den Überblick über die Ferienguthaben aller Mitarbeitenden.
Aktivieren Sie die Ferienverwaltung, indem Sie einfach im Fenster «Ferien» der Mandanten-Einstellungen die gewünschte Anzahl Ferientage eintragen und mit «Vorlage speichern» bestätigen.
Bei erstmaliger Aktivierung der «Ferien» wird das Fenster «Ferien» erweitert wie im Bild unten zu sehen ist, und zum Block «Vorlage» kommen die Blöcke «Ferienhinweis» und «Ferien» hinzu:
HINWEIS
Die Anzahl Ferientage bestimmter Mitarbeiter kann von der Vorlage abweichen. Tragen Sie einfach die korrekte Anzahl in der Spalte «Ferien Tage» ein.
«Ferien» sind eine Abwesenheitsart. Deshalb werden «Ferien» auch im Fenster «An/-Abwesenheitsart» aufgeführt.
Die Abwesenheitsart «Ferien» wird vom System automatisch auf «bezahlt» gesetzt.
Die folgenden Optionen stehen für Ferien NICHT zur Verfügung: