In timesaver kann Kurzarbeit und Erwerbsersatz für die Arbeitszeiterfassung einfach konfiguriert und erfasst werden.
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Hier finden Sie die Hotline-Nummer vom SECO und weitere nützliche Informationen zum Corona-Virus
Weitere Informationen zur Kurzarbeitsentschädigung finden sie auf arbeit.swiss
Hier geht's direkt zur Beschreibung der Kurzarbeit Auswertung
Grundsätzlich soll die Abwesenheitsart Kurzarbeit dazu dienen, die Stunden und Minuten von der gearbeiteten Zeit bis zu den Sollstunden "auffüllen" zu können.
Dazu muss eine neue Abwesenheitsart Kurzarbeit erfasst werden (Abwesenheiten konfigurieren):
Bezahlt muss gesetzt sein, sonst wird der Gleitzeitsaldo verkleinert.
Dieser sollte gleich bleiben, Kurzarbeit steht als Platzhalter.
Falls Kurzarbeit mit einem Workflow (Genehmigungsprozess) konfiguriert wird, so muss unbedingt sichergestellt werden,
dass die Abwesenheitsart auch in der Erfassungsmaske angezeigt wird. Dies hat den Vorteil, dass timesaver nach dem Arbeitszeiteintrag
beim Buchen von Kurzarbeit die restliche Zeit vorschlägt (bis zu den Sollstunden).
In diesem Beispiel ist am 31.3.2020 der letzte Tag vor Kurzarbeit und der Gleitzeitsaldo beträgt 0:00.
Hier wurde ein "gewöhnlicher" Arbeitstag gebucht, an welchem 8:00 Sollstunden gearbeitet werden müssen. Soviel wurde auch gearbeitet.
Am 1.4.2020 wird zum ersten Mal Kurzarbeit gebucht. Der/die Mitarbeitende arbeitet den halben Tag und bucht den Rest auf Kurzarbeit.
Durch die Buchung von Kurzarbeit und die Konfiguration dieser Abwesenheit als "bezahlt", bleibt nun der Gleitzeitsaldo korrekt bestehen. Falls dies nicht so wäre, würde der Gleitzeitsaldo -4:00 betragen, da 4 Stunden zu wenig "gearbeitet" wurde.
Die Abwesenheitsart "Kurzarbeit" wird als Platzhalter benutzt, so dass der Gleitzeitsaldo korrekt berechnet werden kann.
Weitere Beispiele der Kurzarbeiterfassung:
Am 2.4.2020 wird etwas mehr als 50% gearbeitet und der "Rest" der Sollstunden mit Kurzarbeit aufgefüllt.
Am 3.4.2020 muss unbedingt noch etwas ausgeliefert werden und es muss mehr als das Soll gearbeitet werden. Der Gleitzeitsaldo nimmt zu.
Da am Freitag noch alles erledigt wurde, hats nun am Montag, 6.4.2020 keine zur erledigenden Aufgaben mehr und der ganze Tag wird als Kurzarbeit verbucht.
Die Beschreibung und die Erklärungen zur Auswertung finden Sie hier.
Einfach eine neue Abwesenheitsart als "bezahlt" erfassen und die komplette Abwesenheit für die gewünschte Zeitspanne erfassen.
Abgrenzung
Welche Unterlagen genau abzugeben sind, müssen Sie mit Ihrer Arbeitslosenkasse abstimmen.
Die Angaben zu den Sollstunden, den wirtschaftlich bedingten Ausfallstunden sowie zur Lohnsumme sind durch geeignete betriebliche Unterlagen wie Stundenlisten und Lohnjournale zu belegen.
Gut zu wissen
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer den Lohn zum normalen Zeitpunkt bezahlen.
Der Arbeitnehmer darf während der Kurzarbeit Ferien beziehen. Diese müssen jedoch zu 100% vom Arbeitgeber bezahlt werden und dürfen nicht über Kurzarbeit abgerechnet werden.
Während der Kurzarbeit werden Entschädigungen für Krankheit, Unfall oder Mutterschaft durch die ent-sprechenden Sozialversicherungszweige ausbezahlt bzw. müssen durch den Arbeitgeber ausgerichtet werden und dürfen nicht über Kurzarbeit abgerechnet werden.