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Zeitregel «Beschränkte Anzahl Pausen»

Der Zeitregel-Typ «Beschränkte Anzahl Pausen» besitzt die folgenden Vorlagen:

  • Bei weniger als 10 Stunden darf nur eine Pause bezogen werden
  • Dauert die tägliche Arbeitszeit mehr als 10 Stunden, kann eine weitere unbezahlte Pause von bezogen werden

HINWEIS: Aktivierung, Konfiguration und Auswertung
Die Zeitregeln werden in den Mandanten-Einstellungen > Einstellungen aktiviert.
Zum Konfigurationsfenster gelangt man ebenfalls über Mandanten-Einstellungen > Einstellungen. Dort den Link «Zeitregeln» anwählen.
Die Auswertung für Zeitregeln ist per Default inaktiv und muss bei Bedarf in den Mandanten-Einstellungen > Einstellungen aktiviert werden.
Mehr erfahren >

HINWEIS: Grundeinstellungen
Die Grundeinstellungen «Typ», «Vorlage», «Sortierung», «Bezeichnung», «Wochentage», «Profil», «Schweregrad und Autokorrektur» werden im Eintrag Grundeinstellungen erklärt.


Alle Vorlagen für «Beschränkte Anzahl Pausen» im Überblick:

00_be-Anzahl-Pausen_alle-Vorlagen
Zum Vergrössern bitte auf das Vorschaubild klicken.



ALLGEMEINES:
Zeitregeln dieses Typs erlauben keine Autokorrektur. Bei dieser Zeitregel wird die Arbeitszeit also nicht korrigiert. Konsequenterweise fehlt die Option «Auto Korrektur» und unter Schweregrad lassen sich nur «Fehler» oder «Info» auswählen.


Vorlage A: Bei weniger als 10 Stunden darf nur eine Pause bezogen werden

01_A_be-Anzahl-Pausen_weniger-als-10-Stunden

Legende:

  1. «Arbeitszeit Ab Bis»: tägliche Arbeitszeit, bis zu welcher die Zeitregel ausgelöst bzw. angewendet wird. Für diese Vorlage lautet die Voreinstellung: 9:59.
    • Arbeitszeit meint immer die Dauer der geleisteten Arbeit, und NICHT die Uhrzeit.
      • Diese Vorlage: «Arbeitszeit Bis 9:59» bedeutet daher: «Wenn zwischen 0 Stunden und 9 Stunden 59 Minuten gearbeitet wurde», aber NICHT: wenn von 0 Uhr bis 9 Uhr 59 Minuten gearbeitet wurde.
      • Ein weiteres Beispiel: «Arbeitszeit Ab 06:00 Bis 11:59» würde dementsprechend bedeuten: «Wenn zwischen 6 Stunden und 11 Stunden 59 Minuten gearbeitet wurde». 
  2. «Wert»: Anzahl Pausen, die in diesem Zeitraum bezogen werden dürfen. Für diese Vorlage lautet die Voreinstellung: 1 Pause.
    • Eine Pause ist bei einer Arbeitszeit von mehr als Fünfeinhalb Stunden obligatorisch (Art. 15 Arbeitsgesetz und Art. 18 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz). Die Zeitregel-Vorlage stellt sicher, dass eine Pause, aber auch nicht mehr als eine Pause bezogen wird. 
    • Das Gesetz schreibt auch vor, dass Pausen "um die Mitte der Arbeitszeit" zu beziehen sind. Wenn auch diese Regelung erzwungen werden soll, müsste eine weitere Zeitregel des Typs «Mindestdauer Pause (in Zeitraum / ohne Unterbrechung)» erstellt werden.



HINWEIS Erstellung eigener Vorlagen

Die Werte für «Arbeitszeit» und der «Wert» für Anzahl Pausen können natürlich beliebig geändert werden. Jedoch sollten Sie folgendes beachten:

  • Passen Sie auch die Vorlagen-Bezeichnung an. Denn diese wird den Mitarbeitenden in den Info- oder Fehler-Meldungen gezeigt.  
  • Achten Sie darauf, dass die gesamten 24 Stunden des Tages durch die Zeitregeln abgedeckt sind.
    • Erstellen Sie dazu nötigenfalls weitere Zeitregeln dieses Typs, die aufeinander folgen.



Bei Verstössen gegen die Zeitregel werden Benachrichtigungen und ggbf. auch Infos oder Fehlermeldungen gezeigt:

03_be-Anzahl-Pausen_beispiel_02_a

Legende:

  1. Erlaubt ist eine Pause, wenn weniger als 10 Stunden gearbeitet wurde.
    • Es wurden zwei Pausen bezogen. Somit wurde gegen die Zeitregel-Vorlage A verstossen. 
  2. Bei Verstössen gegen die Zeitregel werden im Kalenderfeld des Fensters «Erfassung» Benachrichtigungen gezeigt (oben rechts).
    • Voraussetzung ist, dass die Zeitregeln aktiviert sind. Die Aktivierung erfolgt in: Mandanten-Einstellungen > Einstellungen > (Abschnitt) Arbeitszeit / Prüfung > (Zeile) Zeitregeln: ein Startdatum in das Eingabefeld eintragen und Speichern. 
  3. Wenn ausserdem ein Workflow der Erfassungskontrolle aktiviert ist, dann erscheinen entweder Infos oder Fehler bei der Arbeitszeitabgabe, so wie in der Abbildung unten:
    • 03_be-Anzahl-Pausen_beispiel_02_b_Infos oder Fehler
  4. Infos erscheinen, wenn bei den Abgabebedingungen «Info» gewählt wurde
  5. Fehlermeldungen erscheinen, wenn bei den Abgabebedingungen «Fehlerfrei» gewählt wurde
    • Workflows der Erfassungskontrolle werden aktiviert in: Mandanten-Einstellungen > Einstellungen > (Abschnitt) Arbeitszeit > (Zeile) Workflow und Erfassungskontrolle: «Abgabe durch Abgabe durch Mitarbeiter / Mitarbeiter und Vorgesetzter / Vorgesetzter» auswählen
    • Abgabebedingungen werden aktiviert in: Mandanten-Einstellungen > Einstellungen > (Abschnitt) Arbeitszeit > (Zeile) Prüfung / Zeitregeln: «Fehlerfrei / Info» auswählen


Vorlage B: Dauert die tägliche Arbeitszeit mehr als 10 Stunden, kann eine weitere unbezahlte Pause von bezogen werden

02_B_be-Anzahl-Pausen_mehr-als-10-Stunden

Legende:

  1. «Arbeitszeit Ab»: Erfasste Arbeitszeit, ab welcher die Zeitregel ausgelöst bzw. angewendet wird. Für diese Vorlage lautet die Voreinstellung: ab 10 Stunden.
  2. «Wert»: Anzahl Pausen, die in diesem Zeitraum bezogen werden dürfen. Für diese Vorlage lautet die Voreinstellung: 2 Pausen.



HINWEIS
Der Wortlaut der Vorlage B - "eine weitere unbezahlte Pause" – bezieht sich auf Vorlage A, welche die Anzahl Pausen bis zu einer Arbeitszeit von 9 Stunden und 59 Minuten auf eine Pause einschränkt.

  • Eine korrekte Paraphrase von Vorlage B lautet: Ab einer Arbeitszeit von 10 Stunden dürfen nicht mehr als zwei (2) Pausen gemacht werden. 



EMPFEHLUNG
Schalten Sie die Vorlagen A und B dieses Typs immer zusammen. So vermeiden Sie Widersprüche der Art: Vorlage B ohne Vorlage A => bis 9:59 Arbeitszeit beliebig viele Pausen. Danach aber plötzlich nur noch zwei Pausen.

Denn Vorlage A und B ergänzen einander, insofern beide Zeitregeln die gesamten 24 Stunden eines Tages abdecken.

  • Entsprechendes ist auch für selbst erstellte Zeitregeln dieses Typs empfehlenswert: staffeln Sie diese so, dass der gesamte Tag abgedeckt ist.



Zusammenhang mit dem Schweizer Arbeitsgesetz
Werden die Vorlagen A und B zusammen geschaltet, dann wird die gesetzlich erlaubte Aufteilung der Pausen gemäss Art. 18, Abs. 3 Verordnung 1 ArG weitgehend verhindert, während Art. 18, Absatz 2 dennoch beachtet wird. 

Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz
Art. 18, Absatz 2: «Die Pausen sind um die Mitte der Arbeitszeit anzusetzen. Entsteht vor oder nach einer Pause eine Teilarbeitszeit von mehr als 5½ Stunden, so ist für diese eine zusätzliche Pause gemäss Artikel 15 des Gesetzes zu gewähren.»
Art. 18, Absatz 3: «Pausen von mehr als einer halben Stunde dürfen aufgeteilt werden.»